X-Money.de - Die Bankenlandschaft auf einem Blick!

Einlagensicherung

Immer wieder taucht die so genannte "Einlagensicherung" in Verbindung mit bestimmten Banken auf. Dabei handelt es sich um gesetzliche sowie teilweise freiwillige Maßnahmen zum Schutze der Einalgen von Bankkunden im Falle einer Insolvenz. Die Einlagensicherung kann man grundsätzlich drei Stufen unterteilen.

Stufe I - Eigenkapitalvorschriften: Die Bank Vorschriften des Kreditwesengesetzes und insbesondere Eigenkapitalvorschriften. Über diese Regeln soll sichergestellt werden dass im Felle finanzieller Engpässe des Kreditinstituts ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Die Bank ist daher verpflichtet bestimmtes Kapital für Krisenfälle bereit zu halten. So soll sichergestellt werden, dass auch im Krisenfall genügend Vermögen vorhanden ist um den Kunden ihre Guthaben auch auszahlen zu können.

Stufe II - Absicherung durch Bankengruppe: Häufig sind Banken in Konzernstrukturen organisiert, der Unterschiedliche Finanzdienstleister umfasst. Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften bestehen oftmals Patronatserklärungen, so dass die eine Gesellschaft für die andere einspringen kann.

Stufe III - Absicherung durch den Staat: Kann auch die Konzernstruktur der Bank einen Finanzmittelausfall nicht abfangen, so kommt der Staat ins Spiel. Die Einlagen von Kunden in Deutschland ansässiger Banken sind bis zu einer Summe von 20.000 Euro zu 90% geschützt. Zu bedenken ist allerdings, dass auf dem deutschen Bankenmarkt auch Finanzdienstleister aktiv sind, die ihren Sitz im Ausland haben und hierzulande lediglich Zweigniederlassungen unterhalten. Für diese Banken greift eine staatliche Haftung nicht!